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ALS DIREKTER WETTBEWERBER SIND SIE NICHT BERECHTIGT LEISTUNGEN VON FERNBACH ZU BEZIEHEN, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VOR. DARÜBER HINAUS DÜRFEN SIE LEISTUNGEN NICHT ZUM ZWECKE DER BEWERTUNG ODER ÜBERWACHUNG IHRER QUALITÄT ODER LEISTUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN ODER FÜR ANDERE ZWECKE DES BENCHMARKINGS ODER DES WETTBEWERBS.

 

DIESE VEREINBARUNG wurde zuletzt aktualisiert am 18. April 2017.

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1.1 Die Definitionen und Auslegungsbestimmungen in diesem Absatz gelten für diese Vereinbarung.

Abonnement-Gebühren:die Nutzungsgebühren, die der Kunde je Mitarbeiterakte an FERNBACH zahlen muss, unabhängig davon, ob es sich um aktive oder bereits ausgeschiedene Mitarbeiter handelt
Dokumentation:jedes Dokument, das dem Kunden durch FERNBACH über http://confluence.personnel-department.cloud/ online zugänglich gemacht wurde
Geschäftstag:jeder Tag, der nicht ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist
Kundendaten:die von Kunden, berechtigten Nutzern oder von FERNBACH im Auftrag des Kunden eingegebenen Daten zur Nutzung der Leistungen oder zur Vereinfachung der Nutzung der Leistungen durch den Kunden
Laufzeit des Abonnements:hat die Bedeutung aus Klausel 13.1 (d. h. die ursprüngliche Laufzeit zusammen mit allen folgenden Verlängerungszeiträumen)
Leistungen:die Abonnement-Dienste, die FERNBACH dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt via www.personalabteilung.cloud oder einer anderen Website, die dem Kunden gelegentlich von FERNBACH mitgeteilt wird, so wie besonders in der Dokumentation beschrieben
Nicht-Konformität:jeder Defekt, Fehler oder Bug, der eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf das Aussehen, die Handhabung oder die Funktionalität der Leistungen hat, aber ausschließlich aller Defekte, Fehler oder Bugs, die entstehen durch oder als Folge:
(a) einer Handlung oder Unterlassung des Kunden, oder einer Handlung oder Unterlassung eines der Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Zulieferer oder Subunternehmer des Kunden; oder
(b) einer Inkompatibiliät zwischen den Leistungen und anderen Systemen, Anwendungen, Programmen oder Software, die von FERNBACH nicht als kompatibel spezifiziert wurden.
Nutzer-Abonnements:die vom Kunden gemäß Klausel 8.1 erworbenen Nutzer-Abonnements, die es den berechtigten Nutzern erlauben, auf die Leistungen und die Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen
Online-Anwendung: die SaaS-Anwendung, die FERNBACH als Teil der Leistungen zur Verfügung stellt
Service Desk: die obligatorische Plattform von FERNBACH für Support-Anfragen des Kunden und Auskünfte von FERNBACH, die die Zuordnung (Verantwortlichkeit) von Tickets regelt, die Nachvollziehbarkeit sicherstellt und deren Auszüge für die Parteien bindend sind
Supportleistungen: FERNBACHs Bestimmungen für Supportleistungen im Hinblick auf die Leistungen, wie im Detail beschrieben und verfügbar auf www.personalabteilung.cloud oder einer anderen dem Kunden gelegentlich mitgeteilten Website
Virus:eine Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programmen), die die Nutzung von Computer Software, Hardware oder Netzwerken, Telekommunikationsservices, -ausstattungen oder 
-netzwerken behindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen können; die den Zugriff auf oder die Nutzung von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch vollständige oder teilweise Neuanordnung, Abänderung oder Löschung des Programms oder der Daten) verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen; oder die Nutzererfahrung negativ beeinflussen, einschließlich Würmer, Trojaner, Viren und anderer ähnlichen Sachen oder Vorrichtungen.


1.2 Die Überschriften von Klauseln, Tabellen (sofern vorhanden) und Absätzen beeinflussen nicht die Auslegung dieser Vereinbarung.

...

2.3 Im Hinblick auf die berechtigten Nutzer verpflichtet sich der Kunde, dass

(a) er nicht erlauben oder zulassen wird, dass Nutzer-Abonnements von mehr als einem berechtigten Nutzer benutzt werden, außer sie wurden gänzlich einem anderen einzelnen berechtigten Nutzer neu zugeordnet;

(b) jeder berechtigte Nutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der Leistungen und Dokumentation vorhalten soll, dass ein solches Passwort mindestens jeden Monat geändert wird und dass jeder berechtigte Nutzer sein Passwort geheim halten soll.

2.4 Während der Nutzung der Leistungen speichert, verteilt oder überträgt der Kunde keine Viren oder Materialien, die:

(a) rechtswidrig, schädigend, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, ausfallend, rassistisch oder ethnisch beleidigend sind;

(b) illegalen Aktivitäten Vorschub leisten;

(c) eindeutig sexuelle Inhalte darstellen;

(d) rechtswidrige Gewalt fördern;

(e) aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder einer Behinderung diskriminierend sind; oder

(f) in einer Art und Weise, die anderweitig rechtswidrig ist, zur Schädigung oder Verletzung von Personen oder Eigentum führt; 

außerdem behält FERNBACH sich das Recht vor, unbeschadet ihrer anderen Pflichten und Rechte gegenüber dem Kunden, den Zugriff des Kunden auf jegliche Materialien, die gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstoßen, zu unterbinden.

2.5 Die Nutzer-Abonnements sind personenbezogen für den Kunden, der gemäß der Vereinbarung, Folgendes unterlassen muss:

(a) ganz oder teilweise auf die Leistungen und die Dokumentation zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Leistung zu erstellen, die in Konkurrenz steht zu den Leistungen und/oder der Dokumentation; oder

(b) gemäß Klausel 18.1 die Leistungen und/oder Dokumentation zu lizenzieren, verkaufen, vermieten, verpachten, übertragen, übermitteln, vertreiben, darzustellen, offenzulegen oder in anderer Weise anderen Dritten außer den berechtigten Nutzern zugänglich zu machen; oder

(c) die Online-Anwendung weiterzuvertreiben, zu übertragen, zu übermitteln, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, weiterzulizenzieren, Gebühren zu erheben, zu verpfänden, als Sicherheit zu hinterlegen oder anderweitig die Online-Anwendung zu belasten oder die Online-Anwendung im Auftrag eines Dritten zu nutzen oder sie einem Dritten zugänglich zu machen (außer den berechtigten Nutzern), einschließlich aber nicht begrenzt auf Timesharing oder Vereinbarungen mit Serviceunternehmen; oder

(d) Markenzeichen, Logos, Copyrights und andere Eigentumsrechte, Legenden, Symbole oder Labels in einem Teil der Online-Anwendung oder durch die Online-Anwendung im Ergebnis hervorgebracht, zu entfernen oder abzuändern;

(e) zu versuchen Zugriff auf die Leistungen zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen Zugriff auf die Leistungen zu erlangen, außerhalb der Bestimmungen der vorliegenden Klausel 2.

2.6 Der Kunde unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um unberechtigte Zugriffe auf oder die Nutzung der Online-Anwendung sowie Leistungen zu verhindern und verständigt im Falle eines solchen unberechtigten Zugriffs oder Nutzung unverzüglich FERNBACH.

2.7 Die im Rahmen dieser Klausel 2 spezifizierten Rechte werden nur dem Kunden gewährt und gelten auch für eine Tochtergesellschaft und Niederlassungen des Kunden, jedoch nicht für den Mutterkonzern.

3. Nutzer-Abonnements

3.1 Vorbehaltlich Klausel 3.2 und Klausel 3.3 kann der Kunde während der Laufzeit des Abonnements zusätzliche Nutzer-Abonnements erwerben oder bestehende reduzieren. FERNBACH gewährt zusätzlichen berechtigten Nutzern Zugriff auf die Online-Anwendung, die Leistungen und die Dokumentation gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Unabhängig davon ergibt sich die Anzahl der Nutzer-Abonnements automatisch durch die in der Online-Anwendung gespeicherte Anzahl von Mitarbeitern.

3.2 FERNBACH zählt die Nutzer-Abonnements und stellt diese dem Kunden monatlich per Bankeinzug in Rechnung. Der Kunde gibt zum Bankeinzug seine widerrufliche Einwilligung.

3.3 Wenn der Kunde zusätzliche Mitarbeiter in der Online-Anwendung speichert, zahlt der Kunde innerhalb der vorgesehenen Frist nach dem Erhalt der Rechnung von FERNBACH die entsprechenden Gebühren für diese neuen Nutzer-Abonnements an FERNBACH.

4. Online-Anwendung & Leistungen

4.1 Während der Laufzeit des Abonnements stellt FERNBACH dem Kunden die Online-Anwendung und Leistungen zur Verfügung und macht dem Kunden weitere Erläuterungen über die Dokumentation zugänglich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

4.2 FERNBACH wird, als Teil der Leistungen und ohne, dass zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen, dem Kunden die Standard-Supportleistungen von FERNBACH während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stellen gemäß der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen gültigen Supportrichtlinien von FERNBACH. Im Bereich des Service Desks erbringt FERNBACH folgende Standard-Supportleistungen:

(a) Nicht-Konformität zu prüfen und Fehler in einer Folgeversion zeitnah zu beheben oder eine Umgehungslösung vorzuschlagen;

(b) Bei Supportanfragen den Kunden durch ein webbasiertes System wie Skype oder Teamviewer, durch E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel zu kontaktieren und zu unterstützen. Für ein 360°-Feedback maximal zweimal pro Umfrage, für alle anderen Supportanfragen maximal viermal pro Jahr;

(c) Gemeldete Verbesserungsvorschläge des Kunden („Enhancements“) gewissenhaft zu prüfen und bei Verträglichkeit mit der Produktstrategie und Online-Anwendung diese nach wirtschaftlich vertretbaren Maßstäben auch umzusetzen;

(d) Für Supportanfragen ein faires Angebot zu unterbreiten; und

(e) Den Kunden über Neuerungen in der Online-Anwendung zu informieren.

4.3 FERNBACH kann die Supportrichtlinien nach alleinigem und eigenem Ermessen gelegentlich ergänzen oder ändern. Der Kunde kann unabhängig erweiterte Supportleistungen zu den aktuell gültigen Sätzen von FERNBACH erwerben.

4.4 Für Support via Internet nutzt der Kunde den Service Desk von FERNBACH.

4.5 FERNBACH wird die Dokumentation zur Nutzung des Service Desks zur Verfügung stellen.

4.6 Sollte die Überprüfung von Nicht-Konformität durch FERNBACH nahelegen, gemäß dem berechtigten Ermessen von FERNBACH, dass das berichtete Problem nicht auf eine Nicht-Konformität, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, einschließlich aber nicht begrenzt auf Eingaben, die nicht der Dokumentation entsprechen, Missbrauch oder falsche Nutzung der Online-Anwendung durch den Kunden, Abänderungen oder Ergänzungen der Online-Anwendung, die nicht durch FERNBACH durchgeführt wurden, oder aufgrund von Netzwerkproblemen, führt FERNBACH die Aufgabe nicht aus und macht dem Kunden ein Angebot über diese kostenpflichtige Zusatzleistung, das er annehmen oder ablehnen kann.

4.7 Die Vertragslaufzeit wird mit der Bestellung des Kunden vereinbart.

4.8 FERNBACH kann die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer vergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Kunden einzuholen.

5. Kundendaten

5.1 FERNBACH wird personenbezogene Kundendaten nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die Kundendaten, es sei denn gesetzliche oder behördliche Vorgaben, gleich welcher Art, erfordern einen Zugriff. Der Kunde hat alle Rechte, Titel und Interessen in und an allen Kundendaten und ist allein verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität seiner Daten.

5.2 Bei Verlust oder Beschädigung der Kundendaten wird FERNBACH angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Kundendaten wieder herzustellen mit Hilfe der letzten Sicherung dieser Kundendaten, die von FERNBACH gemäß ihres Vorgehens zur Archivierung vorgehalten werden. FERNBACH ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Abänderung oder Offenlegung von Kundendaten durch einen Dritten (ausgenommen jene Dritten, die FERNBACH als Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung der Kundendaten beauftragt hat).

5.3 Bei der Erbringung der Leistungen befolgt FERNBACH alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Kundendaten.

5.4 Sollte FERNBACH bei der Durchführung ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, erklären die Parteien ihre Absicht, dass der Kunde die Daten kontrolliert und FERNBACH die Daten verarbeitet und in jedem Fall:

(a) der Kunde anerkennt und zustimmt, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen und FERNBACHs anderer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung so gespeichert werden, wie der Kunde es bei der Bestellung angegeben hat;

(b) der Kunde sicherstellt, dass der Kunde berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an FERNBACH zu übertragen, so dass FERNBACH die personenbezogenen Daten rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und im Namen des Kunden;

(c) der Kunde sicherstellt, dass alle relevanten Dritten in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung, wie es in den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz vorgesehen ist;

(d) FERNBACH verarbeitet die personenbezogenen Daten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller anderen gesetzesmäßigen Vorschriften, die der Kunde gelegentlich vorgibt; und

(e) jede Partei ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte und gesetzeswidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

6. Die Pflichten von FERNBACH

6.1 FERNBACH verpflichtet sich, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 FERNBACH übernimmt gegenüber dem Kunden Gewähr dafür, dass:

(a) alle für die Erbringung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen ihrerseits vorliegen;

(b) alle ihre Pflichten gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden;

(c) die zu erbringende Leistung die Beschaffenheit und Funktionalität aufweist, wie sie in der Dokumentation abschließend beschrieben wird;

(d) ein fortwährender Zugriff auf die Online-Anwendung möglich ist unter Beachtung von Klausel 6.4 (a);

(e) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Kunden gespeicherten Kundendaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen;
die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden.

6.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern FERNBACH nicht daran ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.4 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der Anweisungen von FERNBACH entsteht, oder der Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als FERNBACH oder von FERNBACH ordnungsgemäß bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt FERNBACH, auf eigene Kosten, alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Kunden alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Kunden bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt FERNBACH keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Kunden durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden entsprechen; und

(b) ist FERNBACH nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und
-mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Kunde erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.5 Ungeachtet der Pflichten von FERNBACH aus Klausel 6, erkennt der Kunde an, dass:

(a) eine komplexe Online-Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass FERNBACH keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

(b) FERNBACH gibt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen mit jeder Anwendung, Programm oder Software kompatibel sind;

(c) FERNBACH gibt nicht vor und wird nicht vorgeben rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) gibt FERNBACH keine Gewähr oder Zusicherung, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Kunden oder einer anderen Person werden können;

(d) FERNBACH und ihre Zulieferer garantieren nicht, dass die Leistungen den Anforderungen des Kunden entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Kunden zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

6.6 Der Kunde:

(a) gewährt FERNBACH:

(i) das nicht exklusive Recht, Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Online-Anwendung zu nutzen, soweit dieses erforderlich ist;

(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die FERNBACH für die Leistungserbringung benötigen könnte;

um die Online-Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

(b) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung allen zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

(c) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Kundenpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Kunden kommen, kann FERNBACH vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

(d) stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Leistungen und die Dokumentation in Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen und ist verantwortlich für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen berechtigten Nutzer;

(e) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, die FERNBACH, ihre Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(f) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, von FERNBACH zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(g) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von FERNBACH sowie alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

7. Änderungen

7.1 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Leistungen wünschen, muss sie die Einzelheiten der verlangten Änderungen der anderen Partei schriftlich mitteilen.

7.2 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Ausführung der Leistungen wünschen, stellt FERNBACH dem Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit eine schriftliche Schätzung zur Verfügung über:

(a) die Zeit, die vermutlich erforderlich ist, um die Änderungen umzusetzen;

(b) jegliche Änderung der Gebühren FERNBACHs durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte FERNBACH eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Kunde nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Kunde wünschen, dass FERNBACH die Änderung vorantreibt, ist FERNBACH nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

8. Gebühren und Zahlung

8.1 Der Kunde zahlt FERNBACH Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Abonnement-Gebühren ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.2 Der Kunde zahlt FERNBACH Gebühren für die Leistungen gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Gebühren für die Leistungen ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Kunde FERNBACH gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer von FERNBACH annehmbaren Form Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 FERNBACH stellt dem Kunden die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung und führt, sofern möglich, einen Bankeinzug durch.

8.5 Wenn FERNBACH keine fristgemäße Zahlung nach dem Zahlungstermin erhalten hat, der Bankeinzug, egal aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden kann, oder begleicht der Kunde die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist und unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel von FERNBACH, gilt Folgendes:

(a) Ohne dass FERNBACH gegenüber dem Kunden zu Schadenersatz verpflichtet ist, darf FERNBACH den Vertrag innerhalb von 10 Tagen kündigen.

(b) Unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel von FERNBACH darf FERNBACH die unbezahlten Gebühren des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung fällig stellen, so dass diese sofort fällig und zahlbar sind; und

(c) Zinsen werden zum Zeitpunkt der in Rechnungstellung auf diesen fälligen Beträgen zu einem jährlichen Zinssatz von 3% über dem aktuellen Basiszinssatz der für FERNBACH zuständigen Bank in der Bundesrepublik Deutschland anlaufen, ab dem Zahlungstermin und bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung, gleich ob vor oder nach richterlichem Urteil.

8.6 Alle Beträge oder Gebühren in Rahmen dieser Vereinbarung:

(a) sind in Euro zu bezahlen;

(b) unterliegen Klausel 12.4(b), sind nicht kündbar und nicht rückerstattungsfähig, sofern nichts anderes in dieser Vereinbarung vereinbart wird;

(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbaren Steuern, die auf die Rechnungssumme von FERNBACH zum geltenden Steuersatz angerechnet werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Steuern gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn FERNBACH gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, die der Kunde zu vertreten hat, wird FERNBACH dem Kunden diese Beträge zwecks Zahlung in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde verweist auf ein gültiges und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestelltes Steuerbefreiungszertifikat, dass er bei FERNBACH einreicht.

8.7 FERNBACH darf die Abonnement-Gebühren nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden innerhalb von 30 Tagen erhöhen. Die Abonnement-Gebühren gelten als entsprechend geändert. Ungeachtet dessen darf FERNBACH nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden die Abonnement-Gebühren und etwaige sonstige Gebühren im selben Verhältnis zu jedem durchschnittlichen Anstieg des Einzelhandelspreisindexes über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erhöhen. Eine solche Erhöhung wird 30 Tage nach dem Tag des Inkrafttretens erfolgen, nachdem der Kunde davon in Kenntnis gesetzt wurde.

9. Eigentumsrechte

9.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass, vorbehaltlich der beschränkten und in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte, FERNBACH und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Benutzeroberfläche, Marken und zugrunde liegende Technologie hält (oder halten). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden dem Kunden keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Warenzeichen, Markenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder sonstige Rechte oder Lizenzen bezüglich der Leistungen oder Dokumentation gewährt.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich keine Handlungen durchzuführen oder zuzulassen, die das Eigentum oder die Rechte von FERNBACH an den Leistungen, der Online-Anwendung und verbundenen Dokumentationen verletzen, beschränken oder in diese eingreifen. Der Kunde informiert FERNBACH innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen, falls dem Kunden die unautorisierte Nutzung des gesamten oder von Teilen der Online-Anwendung oder der Leistungen durch eine Person zur Kenntnis gelangt und er kooperiert uneingeschränkt mit FERNBACH bei Handlungen, die zur Verhinderung solch unautorisierter Nutzung notwendig sind.

9.3 Das Eigentum und die Rechte an Inhalten, auf die mit Hilfe der Leistungen zugegriffen werden kann, liegen beim jeweiligen Eigentümer dieser Inhalte. Das durch den Vertrag gewährte Recht an den Leistungen beinhaltet keine Rechte bezüglich solcher Inhalte.

9.4 FERNBACH bestätigt, dass sie alle notwendigen Rechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation besitzt, um alle Rechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einräumen zu können.

10. Vertraulichkeit

10.1 Eine Partei darf der anderen Partei Zugang zu ihren vertraulichen Informationen gewähren, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die Information einer Partei gilt nicht als vertraulich, wenn sie Information enthält, die:

(a) ohne eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers öffentlich bekannt ist oder wird;

(b) sich vor der Offenlegung im rechtlichen Besitz des Empfängers befand;

(c) dem Empfänger von einer anderen Quelle als der offen legenden Partei zur Verfügung gestellt wird, ohne Einschränkung bezüglich der Offenlegung;

(d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wird und diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Dokumente bewiesen werden kann; oder

(e) vom Gesetz, durch Anordnung eines Gerichts einer zuständigen Rechtsordnung oder einer Regulierungs- oder Verwaltungsstelle offengelegt werden muss.

10.2 Jeder Informationsempfänger verpflichtet sich die vertraulichen Informationen geheim zu halten, und wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Informationen nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, die vertraulichen Informationen ausschließlich für den zugelassenen Zweck gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

10.3 Jeder Informationsempfänger unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu gewährleisten, dass die offengelegte vertrauliche Information, nicht durch seine Angestellten oder Vertreter offengelegt oder verteilt wird, im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.

10.4 Keine der Parteien haftet für Verluste, Schäden, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen, die durch Dritte verursacht werden.

10.5 Der Kunde erkennt an, dass Information bezüglich der Leistungen und der Ergebnisse aller Leistungsprüfungen, als vertrauliche Information von FERNBACH gilt.

10.6 FERNBACH erkennt an, dass die Kundendaten als vertrauliche Information des Kunden gelten.

10.7 Ohne Beschränkung der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung kommen die Parteien überein, dass jede Partei in angemessenem Maße die nicht-vertraulichen Inhalte dieser Vereinbarung für gewöhnliche Marketing-Zwecke nutzen darf und dass jede Partei Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen der anderen Partei für diesen Zweck entsprechend den üblichen Richtlinien und Grundsätze der anderen Partei für die Nutzung von Warenzeichen nutzen darf. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel erkennen die Parteien an und sind damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung einer Partei eine Lizenz, Recht, Anspruch oder Anteil an den Warenzeichen der anderen Partei überträgt.

10.8 Diese Klausel 10 bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.

11. Schadenersatz

11.1 Der Kunde willigt ein, FERNBACH gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden entstehen, vorausgesetzt, dass:
(a) der Kunde umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;
(b) FERNBACH einwilligt dem Kunden zu helfen einen solchen Anspruch zu Lasten des Kunden anzufechten oder zu befriedigen; und
(c) der Kunde das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.
11.2 FERNBACH verpflichtet sich, den Kunden, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen und den Kunden für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:
(a) FERNBACH umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;
(b) der Kunde einwilligt FERNBACH zu helfen einen solchen Anspruch zu Lasten FERNBACHs anzufechten oder zu befriedigen; und
(c) FERNBACH das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.
11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf FERNBACH dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf FERNBACH diese Vereinbarung dem Kunden gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher Kosten dem Kunden gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.
11.4 Auf keinen Fall werden FERNBACH, ihre Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Kunden gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:
(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als FERNBACH; oder
(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Kunden in einer Art, die den Anweisungen FERNBACHs nicht entspricht; oder
(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Kunden, nachdem FERNBACH oder eine entsprechende Behörde dem Kunden über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.
11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden und all die Verpflichtungen zur Haftung von FERNBACH (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer von FERNBACH) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung FERNBACHs (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden ausschließlich festgelegt:
(a) im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung;
(b) bezüglich der Nutzung, ganz oder teilweise, der Leistung und Dokumentation durch den Kunden; und
(c) bezüglich jeglicher Zusicherung, Aussage oder unerlaubter Handlung oder Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit unter dieser Vereinbarung oder in Verbindung damit.
12.2 Außer es wurde ausdrücklich erwähnt und vorgesehen in dieser Vereinbarung:
(a) übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Kunden entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. FERNBACH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Kunde FERNBACH übergibt, oder für Handlungen durch FERNBACH auf Anweisung des Kunden;
(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für dieser Vereinbarung ausgeschlossen; und
(c) die Leistungen und Dokumentation werden auf einer „Ist-Basis“ dem Kunden zur Verfügung gestellt.
12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder Beschränkung der Haftung von FERNBACH für:
(a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von FERNBACH verschuldet wurden; oder
(b) Betrug oder betrügerische Falschangaben.
12.4 Abhängig von Klausel 12.2 und Klausel 12.3:
(a) haftet FERNBACH nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfälle, Verlust des Firmenwertes und/oder ähnliche Verluste oder besondere direkte oder indirekte Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen entstehen; und
(b) beschränkt sich die gesamte Haftung von FERNBACH für Schäden auf €5.000,00 (fünftausend) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Sofern diese Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit Klausel 13 gekündigt wird, beginnt diese Vereinbarung am Datum ihres Inkrafttretens und ist unbefristet.
(a) Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;
(b) Der Kunde kann das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er FERNBACH zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.
13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien, darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:
(a) die andere Partei einen erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung begeht und versäumt diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beheben (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können), nachdem diese Partei über den Verstoß schriftlich informiert wurde; oder
(b) eine Anordnung oder ein Beschluss zur Liquidation der anderen Partei gefasst wurde oder eine Situation entsteht, die ein Gericht berechtigt, ein solches Urteil im Bezug auf die andere Partei zu fällen; oder
(c) ein Antrag auf Bestellung eines Insolvenzverwalters vorliegt, um die Angelegenheiten, Geschäfte und das Eigentum der anderen Partei zu verwalten oder ein Antrag auf Einsetzung eines Insolvenzverwalters im Bezug auf die andere Partei bei einem zuständigen Gericht vorliegt oder eine Absichtserklärung zur Einsetzung eines Insolvenzverwalters durch die andere Partei, ihre Direktoren oder eine zu diesem Zweck berechtigte Person eingereicht wurde; oder
(d) ein Zwangsverwalter für das Vermögen oder den Betrieb der anderen Partei genannt wurde oder eine Situation entsteht, die ein zuständiges Gericht oder einen Gläubiger berechtigt, einen Zwangsverwalter oder Verwalter der anderen Partei zu ernennen, oder eine andere Person das Vermögen der anderen Partei in Besitz nimmt oder verkauft; oder
(e) die andere Partei eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder einen Antrag bei einem zuständigen Gericht zum Schutz seiner Gläubiger einreicht; oder
(f) die andere Partei ihr Gewerbe einstellt oder droht ihr Gewerbe einzustellen; oder
(g) es einen Gesellschafterwechsel bei der anderen Partei gibt; oder
(h) ähnliche oder analoge Handlungen gegen die andere Partei in irgendeiner Gerichtsbarkeit als Folge eines Verschuldens vorgenommen werden.
13.3 Bei der Kündigung der Vereinbarung, egal aus welchen Gründen:
(a) liefert FERNBACH dem Kunden die aktuellste Sicherung der Kundendaten, die sich in ihrem Besitz befindet bei Vertragsende als Excel-Datei. FERNBACH unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen um dem Kunden die Sicherung innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zu liefern, vorausgesetzt der Kunde hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Kunde zahlt FERNBACH alle angemessenen durch FERNBACH bei der Rückgabe der Kundendaten entstandenen Aufwendungen. Darüber hinaus stellt FERNBACH dem Kunden bei Zurverfügungstellung der Kundendaten €12,00 je Mitarbeiterstammsatz in Rechnung. FERNBACH löscht danach die Kundendaten.
(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarungen, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.
(c) gibt jede Partei jegliche Beistellungen, Eigentum, Dokumentation und andere Dinge (sowie Kopien davon) zurück, die der anderen Partei gehören;
(d) erlöschen sofort alle Leistungen FERNBACHs, die gemäß der Vereinbarung zu erbringen sind; und
(e) werden die angelaufenen Rechte der Parteien zum Kündigungszeitpunkt oder das Weiterbestehen von Bestimmungen nach der Kündigung, die explizit auch als nach einer Kündigung weiterbestehend definiert wurden oder implizit weiterbestehen, davon nicht berührt oder eingeschränkt.
13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt FERNBACH alle angemessenen Leistungen, um den Kunden bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller Kundendaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Kunden oder einem vom Kunden genannten Dritten, zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden von FERNBACH gegenüber dem Kunden erbracht und zwar zu den Tagessätzen von FERNBACH pro Personentag.
14. Höhere Gewalt
FERNBACH ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen (ob mit oder ohne die Teilnahme der Mitarbeiter von FERNBACH oder der anderen Partei), Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Kunde wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.
15. Verzichtserklärung
15.1 Ein Verzicht auf ein Recht im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und er gilt nur für die Partei, an die der Verzicht gerichtet ist, und die Umstände, für die er erfolgt.
15.2 Soweit nicht anders lautend ausgeführt, sind die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte kumulativ und schließen Rechte auf der Basis gesetzlicher Regelungen nicht aus.
16. Salvatorische Klausel
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, wird die Bestimmung so geändert, dass sie so gut wie eben möglich denselben wirtschaftlichen Effekt hat, wie die ersetzte Originalbestimmung und die Gesetzmäßigkeit, Gültigkeit und Ausführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt oder eingeschränkt wird.
16.2 Sollten ungültige, nicht ausführbare oder ungesetzliche Bestimmungen durch Löschung eines Teils oder der gesamten Bestimmung gültig, ausführbar und rechtlich verbindlich werden, gilt die Bestimmung mit allen notwendigen Änderungen, die erforderlich sind, um das ursprüngliche Anliegen der Parteien zu verwirklichen.
17. Vollständigkeitsklausel
17.1 Diese Nutzungsbedingungen sowie alle hierin referenzierten Dokumente stellen (sofern kein Fall von Betrug vorliegt), die abschließende und vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verständigungen oder Verträge zwischen ihnen in diesem Zusammenhang. Jede Abänderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von den Parteien oder in ihrem Auftrag unterzeichnet werden.
17.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie mit Annahme einer Vereinbarung keine Unternehmung, Zusage, Versicherung, Aussage, Vertretung, Gewähr oder Abrede (unabhängig ob in Schriftform oder nicht) einer Person (unabhängig davon ob sie eine Vertragspartei ist oder nicht) im Hinblick auf die Inhalte dieser Vereinbarung gegenüber geltend macht, außer explizit in dieser Vereinbarung festgehalten.
18. Abtretung
18.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FERNBACH seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.
18.2 FERNBACH kann jederzeit seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, weiter veräußern oder in sonstiger Weise damit handeln.
19. Keine Partnerschaft
Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab oder darf benutzt werden, um eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei dazu zu befähigen als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Darüber hinaus hat keine Partei das Recht im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, noch diese anderweitig zu binden (einschließlich aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen und Zusicherungen, die Annahme einer Pflicht oder Haftung oder die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis).
20. Rechte von Dritten
Diese Nutzungsbedingungen übertragen keine Rechte an andere Personen oder Parteien (außer an die Parteien, die die Vereinbarung schließen und, sofern zutreffend, deren Nachfolger oder zugelassene Zessionäre).
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit ihrem Gegenstand unterliegt und wird ausgelegt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf, ausgeschlossen wird.
21.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben zu verhandeln und gütlich beizulegen.
21.3 Falls Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, versuchen die Parteien, jegliche Konflikte, die aus diesen Nutzungsbedingungen entstehen oder diese betreffen, gemäß der jeweils aktuellen Streitbeilegungsordnung der „Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit“ (DIS) in einer Mediation beizulegen.
21.4 Wenn von den Parteien nicht anders vereinbart wird der Mediator von der DIS benannt. Die Mediation wird von einer Partei durch Eingabe einer schriftlichen Mediationsaufforderung an die DIS, Beethovenstr. 5 – 13, 50674 Köln, Deutschland und die andere Partei initiiert. Die Mediation beginnt spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der jeweiligen Benachrichtigung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens.
21.5 Keine Partei darf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beginnen, wenn nicht zuvor versucht wurde den Konflikt durch Mediation beizulegen, sofern das Recht ein Verfahren einzuleiten nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt ist.
21.6 Falls der Konflikt nicht mittels dem genannten DIS-Mediationsverfahren gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der Konflikt von einer Partei an die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, die die letzte, exklusive und unwiderrufliche Instanz sind bei der Anhörung und Entscheidung über jedwede Klagen oder Verfahren und/oder zur Lösung aller Konflikte, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder ihrer Entstehung und Gültigkeit (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben kann und zu diesem Zweck unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland.
22. Sonstiges
22.1 Jede Partei unterhält auf eigene Kosten, für die Laufzeit dieser Vereinbarung, gemäß ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung angemessene Versicherungen, einschließlich und insoweit zutreffend, gewerbliche Haftpflichtversicherung, Haftung für Fehler und Unterlassungen, Arbeitgeberhaftpflicht sowie Arbeitnehmerunfallversicherung, wie gesetzlich vorgeschrieben.
22.2 Jegliche Versicherung oder Vereinbarung wurde zum Beginn der Leistungen abgeschlossen.

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