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4.8 Danielle Software & Service kann die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer vergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Die Vergabe ist jedoch nur zulässig, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in dieser Vereinbarung genannten vergleichbar sind. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Danielle Software & Service wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Danielle Software & Service hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen zeitnah vorzulegen.

4.9 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Vereinbarung sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht der Danielle Software & Service, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

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(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe von Danielle Software & Service, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten bzw. zu löschen, sofern es keine streitigen Forderungen oder anderweitigen Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Buchhaltung) gibt. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

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6.8 Ungeachtet der Pflichten von Danielle Software & Service aus Klausel 6 , erkennt der Auftraggeber an, dass:

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(j) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, von Danielle Software & Service zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(k) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von Danielle Software & Service sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

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8.4 Danielle Software & Service stellt dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung und führt die Bezahlung online durch. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Auftraggeber Danielle Software & Service durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 2-7 Tagen einigenTagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

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