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11.1 Der Kunde willigt ein, FERNBACH gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden entstehen, vorausgesetzt, dass:

(a) der Kunde umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) FERNBACH einwilligt dem Kunden zu helfen einen solchen Anspruch zu Lasten des Kunden anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) der Kunde das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.2 FERNBACH verpflichtet sich, den Kunden, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen und den Kunden für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:

(a) FERNBACH umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Kunde einwilligt FERNBACH zu helfen einen solchen Anspruch zu Lasten FERNBACHs anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) FERNBACH das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf FERNBACH dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf FERNBACH diese Vereinbarung dem Kunden gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher Kosten dem Kunden gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall werden FERNBACH, ihre Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Kunden gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als FERNBACH; oder

(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Kunden in einer Art, die den Anweisungen FERNBACHs nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Kunden, nachdem FERNBACH oder eine entsprechende Behörde dem Kunden über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden und all die Verpflichtungen zur Haftung von FERNBACH (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer von FERNBACH) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung FERNBACHs (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden ausschließlich festgelegt:

(a) im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung;

(b) bezüglich der Nutzung, ganz oder teilweise, der Leistung und Dokumentation durch den Kunden; und

(c) bezüglich jeglicher Zusicherung, Aussage oder unerlaubter Handlung oder Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit unter dieser Vereinbarung oder in Verbindung damit.

12.2 Außer es wurde ausdrücklich erwähnt und vorgesehen in dieser Vereinbarung:

(a) übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Kunden entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. FERNBACH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Kunde FERNBACH übergibt, oder für Handlungen durch FERNBACH auf Anweisung des Kunden;

(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für dieser Vereinbarung ausgeschlossen; und

(c) die Leistungen und Dokumentation werden auf einer „Ist-Basis“ dem Kunden zur Verfügung gestellt.

12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder Beschränkung der Haftung von FERNBACH für:

(a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von FERNBACH verschuldet wurden; oder

(b) Betrug oder betrügerische Falschangaben.

12.4 Abhängig von Klausel 12.2 und Klausel 12.3:

(a) haftet FERNBACH nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfälle, Verlust des Firmenwertes und/oder ähnliche Verluste oder besondere direkte oder indirekte Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen entstehen; und

(b) beschränkt sich die gesamte Haftung von FERNBACH für Schäden auf €5.000,00 (fünftausend) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Sofern diese Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit Klausel 13 gekündigt wird, beginnt diese Vereinbarung am Datum ihres Inkrafttretens und ist unbefristet.

(a) Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;

(b) Der Kunde kann das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er FERNBACH zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.

13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien, darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei einen erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung begeht und versäumt diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beheben (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können), nachdem diese Partei über den Verstoß schriftlich informiert wurde; oder

(b) eine Anordnung oder ein Beschluss zur Liquidation der anderen Partei gefasst wurde oder eine Situation entsteht, die ein Gericht berechtigt, ein solches Urteil im Bezug auf die andere Partei zu fällen; oder

(c) ein Antrag auf Bestellung eines Insolvenzverwalters vorliegt, um die Angelegenheiten, Geschäfte und das Eigentum der anderen Partei zu verwalten oder ein Antrag auf Einsetzung eines Insolvenzverwalters im Bezug auf die andere Partei bei einem zuständigen Gericht vorliegt oder eine Absichtserklärung zur Einsetzung eines Insolvenzverwalters durch die andere Partei, ihre Direktoren oder eine zu diesem Zweck berechtigte Person eingereicht wurde; oder

(d) ein Zwangsverwalter für das Vermögen oder den Betrieb der anderen Partei genannt wurde oder eine Situation entsteht, die ein zuständiges Gericht oder einen Gläubiger berechtigt, einen Zwangsverwalter oder Verwalter der anderen Partei zu ernennen, oder eine andere Person das Vermögen der anderen Partei in Besitz nimmt oder verkauft; oder

(e) die andere Partei eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder einen Antrag bei einem zuständigen Gericht zum Schutz seiner Gläubiger einreicht; oder

(f) die andere Partei ihr Gewerbe einstellt oder droht ihr Gewerbe einzustellen; oder

(g) es einen Gesellschafterwechsel bei der anderen Partei gibt; oder

(h) ähnliche oder analoge Handlungen gegen die andere Partei in irgendeiner Gerichtsbarkeit als Folge eines Verschuldens vorgenommen werden.

13.3 Bei der Kündigung der Vereinbarung, egal aus welchen Gründen:

(a) liefert FERNBACH dem Kunden die aktuellste Sicherung der Kundendaten, die sich in ihrem Besitz befindet bei Vertragsende als Excel-Datei. FERNBACH unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen um dem Kunden die Sicherung innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zu liefern, vorausgesetzt der Kunde hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Kunde zahlt FERNBACH alle angemessenen durch FERNBACH bei der Rückgabe der Kundendaten entstandenen Aufwendungen. Darüber hinaus stellt FERNBACH dem Kunden bei Zurverfügungstellung der Kundendaten €12,00 je Mitarbeiterstammsatz in Rechnung. FERNBACH löscht danach die Kundendaten.

(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarungen, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.

(c) gibt jede Partei jegliche Beistellungen, Eigentum, Dokumentation und andere Dinge (sowie Kopien davon) zurück, die der anderen Partei gehören;

(d) erlöschen sofort alle Leistungen FERNBACHs, die gemäß der Vereinbarung zu erbringen sind; und

(e) werden die angelaufenen Rechte der Parteien zum Kündigungszeitpunkt oder das Weiterbestehen von Bestimmungen nach der Kündigung, die explizit auch als nach einer Kündigung weiterbestehend definiert wurden oder implizit weiterbestehen, davon nicht berührt oder eingeschränkt.

13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt FERNBACH alle angemessenen Leistungen, um den Kunden bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller Kundendaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Kunden oder einem vom Kunden genannten Dritten, zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden von FERNBACH gegenüber dem Kunden erbracht und zwar zu den Tagessätzen von FERNBACH pro Personentag.

14. Höhere Gewalt

FERNBACH ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen (ob mit oder ohne die Teilnahme der Mitarbeiter von FERNBACH oder der anderen Partei), Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Kunde wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

15. Verzichtserklärung

15.1 Ein Verzicht auf ein Recht im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und er gilt nur für die Partei, an die der Verzicht gerichtet ist, und die Umstände, für die er erfolgt.

15.2 Soweit nicht anders lautend ausgeführt, sind die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte kumulativ und schließen Rechte auf der Basis gesetzlicher Regelungen nicht aus.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, wird die Bestimmung so geändert, dass sie so gut wie eben möglich denselben wirtschaftlichen Effekt hat, wie die ersetzte Originalbestimmung und die Gesetzmäßigkeit, Gültigkeit und Ausführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt oder eingeschränkt wird.

16.2 Sollten ungültige, nicht ausführbare oder ungesetzliche Bestimmungen durch Löschung eines Teils oder der gesamten Bestimmung gültig, ausführbar und rechtlich verbindlich werden, gilt die Bestimmung mit allen notwendigen Änderungen, die erforderlich sind, um das ursprüngliche Anliegen der Parteien zu verwirklichen.

17. Vollständigkeitsklausel

17.1 Diese Nutzungsbedingungen sowie alle hierin referenzierten Dokumente stellen (sofern kein Fall von Betrug vorliegt), die abschließende und vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verständigungen oder Verträge zwischen ihnen in diesem Zusammenhang. Jede Abänderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von den Parteien oder in ihrem Auftrag unterzeichnet werden.

17.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie mit Annahme einer Vereinbarung keine Unternehmung, Zusage, Versicherung, Aussage, Vertretung, Gewähr oder Abrede (unabhängig ob in Schriftform oder nicht) einer Person (unabhängig davon ob sie eine Vertragspartei ist oder nicht) im Hinblick auf die Inhalte dieser Vereinbarung gegenüber geltend macht, außer explizit in dieser Vereinbarung festgehalten.

18. Abtretung

18.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FERNBACH seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

18.2 FERNBACH kann jederzeit seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, weiter veräußern oder in sonstiger Weise damit handeln.

19. Keine Partnerschaft

Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab oder darf benutzt werden, um eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei dazu zu befähigen als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Darüber hinaus hat keine Partei das Recht im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, noch diese anderweitig zu binden (einschließlich aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen und Zusicherungen, die Annahme einer Pflicht oder Haftung oder die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis).

20. Rechte von Dritten

Diese Nutzungsbedingungen übertragen keine Rechte an andere Personen oder Parteien (außer an die Parteien, die die Vereinbarung schließen und, sofern zutreffend, deren Nachfolger oder zugelassene Zessionäre).

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit ihrem Gegenstand unterliegt und wird ausgelegt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf, ausgeschlossen wird.

21.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben zu verhandeln und gütlich beizulegen.

21.3 Falls Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, versuchen die Parteien, jegliche Konflikte, die aus diesen Nutzungsbedingungen entstehen oder diese betreffen, gemäß der jeweils aktuellen Streitbeilegungsordnung der „Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit“ (DIS) in einer Mediation beizulegen.

21.4 Wenn von den Parteien nicht anders vereinbart wird der Mediator von der DIS benannt. Die Mediation wird von einer Partei durch Eingabe einer schriftlichen Mediationsaufforderung an die DIS, Beethovenstr. 5 – 13, 50674 Köln, Deutschland und die andere Partei initiiert. Die Mediation beginnt spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der jeweiligen Benachrichtigung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens.

21.5 Keine Partei darf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beginnen, wenn nicht zuvor versucht wurde den Konflikt durch Mediation beizulegen, sofern das Recht ein Verfahren einzuleiten nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt ist.

21.6 Falls der Konflikt nicht mittels dem genannten DIS-Mediationsverfahren gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der Konflikt von einer Partei an die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, die die letzte, exklusive und unwiderrufliche Instanz sind bei der Anhörung und Entscheidung über jedwede Klagen oder Verfahren und/oder zur Lösung aller Konflikte, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder ihrer Entstehung und Gültigkeit (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben kann und zu diesem Zweck unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland.

22. Sonstiges

22.1 Jede Partei unterhält auf eigene Kosten, für die Laufzeit dieser Vereinbarung, gemäß ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung angemessene Versicherungen, einschließlich und insoweit zutreffend, gewerbliche Haftpflichtversicherung, Haftung für Fehler und Unterlassungen, Arbeitgeberhaftpflicht sowie Arbeitnehmerunfallversicherung, wie gesetzlich vorgeschrieben.

22.2 Jegliche Versicherung oder Vereinbarung wurde zum Beginn der Leistungen abgeschlossen.

ANLAGE 1

ANLAGE ÜBER DIE DATENVERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Kunden und von FERNBACH in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FERNBACH im Auftrag des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Kunden

1.1 Der Kunde bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die FERNBACH im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Kunden erbringt.

1.2 Der Kunde erkennt an, dass der Kunde und seine jeweiligen Verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Kunde stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um FERNBACH und seine Verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Kunde stellt sicher, dass FERNBACH die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden von FERNBACH gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Kunden zur Verfügung gestellt.

1.5 Der Kunde informiert FERNBACH unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgestellt werden.

1.6 Der Kunde stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, FERNBACH als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Kunde versichert, dass auf Seiten des Kunden keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die FERNBACH daran hindern, ihre Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

2. Pflichten von FERNBACH

2.1 FERNBACH verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, die FERNBACH vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn, und soweit die Funktionalität des Service es dem Kunden unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von FERNBACH für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. FERNBACH bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Kunden bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

2.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten setzt FERNBACH ausschließlich Personal ein, das sich nachweislich zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen verpflichtet hat.

2.3 FERNBACH setzt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen um. FERNBACH wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen und kontinuierlich umsetzen, um personenbezogene Daten zu schützen und vor unbefugter oder widerrechtlicher Verarbeitung und unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder versehentlicher Beschädigung zu schützen. Insbesondere unternimmt FERNBACH die folgenden Maßnahmen zum Zwecke des Datenschutzes und überprüft deren Durchführung regelmäßig:

a. Zutrittskontrolle: FERNBACH betreibt ein Zutrittskontrollsystem.

b. Zugriffskontrolle: FERNBACH kontrolliert und protokolliert den Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme.

c. Kontrolle der Zugriffsbeschränkung: FERNBACH definiert, implementiert und überwacht ein Konzept für Benutzerrechte, Kennwortregeln und Anmeldeverfahren für den Remote- oder physischen Zugriff auf den Service durch sein Personal zum Zwecke des Betriebs, der Wartung, des Supports oder der Sicherung des Service.

d. Übertragungskontrolle: FERNBACH sichert die Übertragung personenbezogener Daten in verschlüsselter Form oder durch ein sicheres Alternativverfahren. Übertragungen müssen protokolliert werden.

e. Eingabekontrolle: FERNBACH implementiert ein detailliertes Protokollierungssystem für die Eingabe, Änderung und Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten im größtmöglichen Umfang, der von dem Abonnement unterstützt wird.

f. Jobkontrolle: FERNBACH definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Kunden an FERNBACH übermittelt, von FERNBACH akzeptiert und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

g. Verfügbarkeitskontrolle: FERNBACH betreibt ein Sicherungssystem nach dem Stand der Technik und definiert ein Wiederherstellungsverfahren zum Schutz personenbezogener Daten vor versehentlicher Vernichtung und vor Verlust.

h. Datentrennung: FERNBACH gewährleistet auf technischem Wege und mittels definierter organisatorischer Verfahren, dass personenbezogene Daten, die für unterschiedliche Zwecke erfasst wurden (beispielsweise verschiedene Kunden), getrennt verarbeitet werden können. Technische Mittel können dabei getrennte Computersysteme oder eine nachweislich logische Trennung in einer Mehrmandanten-Architektur sein. Der Zugriff eines FERNBACH-Kunden auf Daten anderer FERNBACH-Kunden ist zu verhindern.

i. Da FERNBACH das Abonnement allen Kunden einheitlich über eine gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle FERNBACH-Kunden, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Kunde ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist FERNBACH insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt FERNBACH dem Kunden per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Kunden leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

2.4 Genügen die von FERNBACH getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, benachrichtigt FERNBACH den Kunden unverzüglich.

2.5 FERNBACH benachrichtigt den Kunden, wenn eine vom Kunden im Auftrag des Data Controllers gegebene Weisung nach Meinung von FERNBACH gegen Datenschutzgesetze verstößt. FERNBACH ist nicht verpflichtet, umfassende rechtliche Prüfungen durchzuführen.

2.6 FERNBACH informiert den Kunden unverzüglich im Falle gravierender Unterbrechungen des Betriebsprozesses, mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten.

2.7 Auf schriftlichen Antrag und auf Kosten des Kunden unterstützt FERNBACH den Kunden in angemessener Weise bei der Behandlung von Anträgen einzelner Betroffener und/oder einer Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Kunden kontrolliert werden.

2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss FERNBACH gemäß den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Kunden entweder (i) dem Kunden alle Daten des Kunden und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere FERNBACH-Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Kunden schriftlich belegen.

2.9 Die zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften gelten zusätzlich und haben Vorrang, wenn und soweit sie im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Anlage stehen.

3. Subunternehmen

FERNBACH ist berechtigt, Subunternehmen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), wobei FERNBACH für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleibt, wie für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen. FERNBACH überträgt seine Pflichten gegenüber dem Kunden gemäß vorliegendem Dokument auf die Unterauftragsverarbeiter und verpflichtet diese, alle relevanten Datenschutzbestimmungen einzuhalten. FERNBACH teilt dem Kunde Kunden auf Verlangen per E-Mail oder über die Website oder auf anderem Wege den Namen, die Adresse und die Rolle jedes betreffenden Unterauftragsverarbeiters mit. FERNBACH stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, entweder per Gesetz oder durch einen Vertrag mit FERNBACH, der im Wesentlichen nicht weniger Schutz bietet als die Verpflichtungen, die FERNBACH im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht.

4. Kontrollrechte des Kunden

4.1 Der Kunde verfügt über alle erforderlichen Rechte, um zu verifizieren, dass FERNBACH die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeitet. Diese Kontrollrechte sind in Abstimmung mit FERNBACH wahrzunehmen.

4.2 FERNBACH sichert die Verfügungsbefugnis und Kontrollrechte des Kunden aus dieser Anlage gegenüber Unterauftragsverarbeitern von FERNBACH, die ggf. in Kontakt mit den personenbezogenen Daten gelangen, vertraglich. Soweit geltendes Datenschutzrecht erfordert, dass ein Data Controller ein direktes Vertragsverhältnis mit FERNBACH eingeht, autorisiert und bevollmächtigt FERNBACH den Kunden hiermit, die notwendige Vereinbarung mit dem Data Controller im Auftrag von FERNBACH zu schließen, jedoch nur auf der Grundlage einer Vertragsvorlage, die FERNBACH dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung stellt.

4.3 Von FERNBACH in Verbindung mit den Kontrollrechten des Kunden erbrachte Leistungen gehen auf Kosten des Kunden.

5. Besondere Geheimhaltungsverpflichtung

FERNBACH verpflichtet sich, die FERNBACH bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Datenverarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung des Service, wie in der Vereinbarung vorgesehen, zu verwenden. FERNBACH verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern, die ggf. Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen, dieselben Geheimhaltungspflichten wie oben von FERNBACH eingegangen aufzuerlegen. FERNBACH unternimmt die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, damit die Mitarbeiter, denen Zugriff auf die personenbezogenen Daten erteilt wird, regelmäßige Schulungen zu IT-Sicherheit und Datenschutz erhalten.